BAFA Förderung für Wärmepumpen und spezielle Klimageräte ab dem 01.01.2021

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Heizungsanlagen

Das BAFA und die KFW fördern den Einbau von effizienten Wärmepumpen aus der Bundesförderung effiziente Gebäude und den KfW-Programmen für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Bis Juli 2021 treten zunächst nur die BEG-Einzelmaßnahmen in Kraft, die sich allein auf die Modernisierung (Heizungsaustausch) richten. Im Neubau gibt es keine Einzelmaßnahmen mehr, hier werden Wärmepumpen im Rahmen der Effizienzhäuser gefördert. Damit richten sich die folgenden Ausführungen auf den Einsatz von Wärmepumpen in Bestandsgebäuden (Gebäude, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt).

Die wichtigsten Änderungen zum 1. Januar 2021:

  • Die Einzelförderung der Wärmepumpe im Neubau (ehem. Innovationsförderung) entfällt. Das betrifft insb. Sole-Wärmepumpen und einige besonders effiziente Luft-Wasser-Wärmepumpen. Auch für kalte Nahwärmenetze ist dies u.U. relevant.
  • Die Förderung für Wärmepumpen in der Modernisierung (Heizungstausch) wird ab dem kommenden Jahr nochmals verbessert. Der Fördersatz bleibt bei 35% – bzw. 45 % beim Ölkesselaustausch. Erfolgt die Maßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans gibt es jedoch zusätzliche fünf Prozentpunkte. Außerdem werden die maximalen förderfähigen Kosten auf 60.000 Euro pro Wohneinheit hochgesetzt. Bei den Einzelmaßnahmen werden zudem Luft-Luft-Wärmepumpen und Lüftungen förderfähig.
  • Eine weitere wichtige Neuigkeit: Bislang war der Ersatz von austauschpflichten Heizungen (ehem. § 10 EneV) von der Förderung ausgenommen – ab dem 01.01. kann dies gefördert werden.
  • Für den Einsatz der Wärmepumpen in der Modernisierung verändern sich einigen der technischen Mindestvoraussetzungen. Das betrifft insbesondere die Umstellung der zentralen Kenngröße für die Anlageneffizienz von der Jahresarbeitszahl zur „jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz“, die aus der Ökodesign-Verordnung stammt.

 (Wir informieren nach besten Wissen und Gewissen und auf der Grundlage öffentlich zugänglicher Dokumente. Für 100 Prozent verbindliche Aussagen wenden Sie sich bitte an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – BAFA und die KfW Bank. Wir übernehmen keine Haftung.)

Übersicht zur Förderung:
https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Sanierung_Wohngebaeude/Anlagen_zur_Waermeerzeugung/anlagen_zur_waermeerzeugung_node.html

Häufige Fragen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG WE):
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/FAQ/BEG/faq-bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude.html